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Impressum auch für private Webseiten?
Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist.
Es dreht sich hier um eine reine private Homepage
ohne unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln
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